- Handlungskosten
- Handelskosten. 1. Handelsbetrieb: Sämtlicher Werteverzehr, der zur Erbringung handelsbetrieblicher Leistungen erforderlich ist. Zusammengesetzt aus: a) Warenkosten: Kosten der Ware selbst einschließlich sämtlicher Preiskorrekturen und direkt zurechenbaren Bezugs-Nebenkosten.- b) H. i.e.S.: Übrige Kosten handelsbetrieblicher Tätigkeit, z.B. Personalkosten, Raumkosten, Miete, Transport-, Kfz-, Verpackungskosten, Kosten für selbsterstellte Leistungen (Reparaturen, Installationen u.a.), Zinsen, Abschreibungen, allgemeine Verwaltungskosten. Hinzu kommen (je nach Rechenzweck) Steuern (Gewerbesteuer), Unternehmerlohn, Zinsen für Eigenkapital und der Mietwert für die Nutzung eigener Gebäude.- 2. Industriebetrieb: Summe aus Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten (⇡ Verwaltungskosten, ⇡ Vertriebskosten).
Lexikon der Economics. 2013.